Handy: Service im Mobilfunk - Gerichtsurteile:
Zum Thema "Service der Mobilfunk-Anbieter" gibt
es zwischenzeitlich diverse Gerichtsurteile. Ich möchte
mit dieser Seite keine Rechtsberatung durchführen, sondern
lediglich auf bereits ergangene Urteile hinweisen.
Urteil zum Thema
Erschlichene Kosten für Premium-SMS zu Chat-Systemen
müssen nicht bezahlt werden
Amtsgericht Düsseldorf (AZ.: 52 C 3772/05) - Die durch
eine Abo-Falle entstandenen Kosten für Premium-SMS
aus provizierenden Chat-Systemen müssen nicht bezahlt
werden.
Zahlungspflicht von Premium-SMS im 7-Sekunden-Takt
Amtsgericht Elmshorn (AZ.: 49 C 144/05) - Trotz des Versandes
von Premium-SMS im 7-Sekundentakt muss der Handy-Besitzer
die SMS-Kosten an seinen Mobilfunk-Anbieter bezahlen.
Kurze Lock-Anrufe auf Handys sind verboten
Landgericht München (AZ.: 1HK O 7754/03) - Kurze Lockanrufe
auf Handys die kostenpflichtige Rückruf-Aktionen auslösen
sollen, sind verboten.
Keine Zahlpflicht bei automatischen Einwahlen eines defekten
Handys
Amtsgericht Frankfurt a.M. (AZ.: 32 C 1949/07-48) - Wählt
ein defektes Handy sich immer und immer wieder ins Mobilfunk-Netz,
entsteht dadurch keine Zahlpflicht des Kunden. Der Mobilfunk-Anbieter
hat in diesem Fall eine Informationspflicht.
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften
nur eingeschränkt erlaubt
Oberlandesgericht Hamburg (AZ.: 312 O 845/01 und 5 U 97/02)
- Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften
wie Bravo über kostenpflichtige Mehrwert-Dienstenummern
ist nur eingeschränkt erlaubt.
Keine Akzeptanzpflicht von Werbe-SMSen
Oberlandesgericht München (AZ.: 29 U 2134/95) - Der
Besitzer eines Handys braucht keine ungewollten Werbe-SMS
zu aktzeptieren.
|