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Handy: Service im Mobilfunk - Gerichtsurteile:


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Urteile: Service im Mobilfunk


Zum Thema "Service der Mobilfunk-Anbieter" gibt es zwischenzeitlich diverse Gerichtsurteile. Ich möchte mit dieser Seite keine Rechtsberatung durchführen, sondern lediglich auf bereits ergangene Urteile hinweisen.

Urteil zum Thema

Erschlichene Kosten für Premium-SMS zu Chat-Systemen müssen nicht bezahlt werden
Amtsgericht Düsseldorf (AZ.: 52 C 3772/05) - Die durch eine Abo-Falle entstandenen Kosten für Premium-SMS aus provizierenden Chat-Systemen müssen nicht bezahlt werden.

Zahlungspflicht von Premium-SMS im 7-Sekunden-Takt
Amtsgericht Elmshorn (AZ.: 49 C 144/05) - Trotz des Versandes von Premium-SMS im 7-Sekundentakt muss der Handy-Besitzer die SMS-Kosten an seinen Mobilfunk-Anbieter bezahlen.

Kurze Lock-Anrufe auf Handys sind verboten
Landgericht München (AZ.: 1HK O 7754/03) - Kurze Lockanrufe auf Handys die kostenpflichtige Rückruf-Aktionen auslösen sollen, sind verboten.

Keine Zahlpflicht bei automatischen Einwahlen eines defekten Handys
Amtsgericht Frankfurt a.M. (AZ.: 32 C 1949/07-48) - Wählt ein defektes Handy sich immer und immer wieder ins Mobilfunk-Netz, entsteht dadurch keine Zahlpflicht des Kunden. Der Mobilfunk-Anbieter hat in diesem Fall eine Informationspflicht.

Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften nur eingeschränkt erlaubt
Oberlandesgericht Hamburg (AZ.: 312 O 845/01 und 5 U 97/02) - Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften wie Bravo über kostenpflichtige Mehrwert-Dienstenummern ist nur eingeschränkt erlaubt.

Keine Akzeptanzpflicht von Werbe-SMSen
Oberlandesgericht München (AZ.: 29 U 2134/95) - Der Besitzer eines Handys braucht keine ungewollten Werbe-SMS zu aktzeptieren.





     
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